Book Review: “A Journal of the Plague Year” by Daniel Defoe

My rating: 3 (of 5) “stars”

Last year, I read three books written by Daniel Defoe: “Robinson Crusoe,” which was first published in 1719, and “Moll Flanders” and “A Journal of the Plague Year,” which were both published in 1722. Of those three books, I liked the “Journal” best.

I bought a “Norton Critical Edition” of the book at my local bookstore in Vienna, Stöger-Leporello. The book was edited by Paula R. Backscheider, and published in 1992 by W. W. Norton & Company, Inc.

Critical editions of books provide textual criticism, and aim to recreate an author’s intent. In other words, those editions try to peek into the minds of deceased writers. What did he or she really try to say? Critical editions contain a lot of additional materials.

My Norton Critical Edition contains the authoritative text of the novel, background materials about the Plague of 1665 and the threat of another Plague in the years 1720-1721; articles by a number of writers which reflect on “Plagues” of all kinds (e.g., AIDS) and their effects; and about half a dozen scholarly articles about the novel (literary criticism).

Those additional materials make up half the pages of the book; the novel itself is heavily annotated with footnotes. I do think those texts added value to the book, even though I stopped reading the footnotes after a few pages. They were just too distracting.

The “Journal” is a fictional account of the Plague epidemic in London in 1665. When the book was first published, it was published with the following title: “A Journal of the Plague Year: Being Observations or Memorials, Of the most Remarkable Occurrences, As well Publick as Private, Which happened in London During the last Great Visitation in 1665.”

And that’s the story, in a nutshell.

I read the book in 2025, shortly after we all lived through the COVID pandemic. The similarities between the effects of the Plague in 1665 on the people of London, and the measures taken to contain the Plague, were reminiscent of all our experiences during the COVID pandemic. It felt utterly strange to read a book that was written more than 300 years ago, yet was so timely. I do recommend that you read the book, if only to compare your own experiences during the COVID pandemic with a fictional account of the Plague in 1665.

Why did I only award the book 3 out of 5 “stars?”

Daniel Defoe’s main weakness as a writer is, in my opinion, story structure. Defoe meanders, and repeats himself several times; he describes several similar anecdotes which leads to feelings of déjà-vu in the reader. Then, all of a sudden, he starts telling a story about the experiences of a band of travellers during the Plague, and for approximately twenty pages – that’s 10% of the novel’s length – I wondered, what the f… is happening here? All of a sudden I felt like I was reading a different book. The book’s a bit of a mess, really – but totally worth reading.

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Book Review: “Treasure Island” by Robert Louis Stevenson

My rating: 5 (of 5) “stars”

I bought a copy of this book a few years ago at my local bookstore, Stöger-Leporello, in Vienna’s 19th district, but only got around to reading it last year. It’s wonderful!

The story was first published in several installments from 1881 to 1882 in a British children’s magazine under the title “The Sea Cook: A Story for Boys” by Stevenson under the pseudonym “Captain George North.” The book’s first edition was published by Cassell & Company, Limited, in 1883.

I bought a paperback edition of the “Collins Classics” series, published in 2013 by HarperCollinsPublishers. I can absolutely recommend this edition. I liked the book’s typography and cover design. The book contains a summary of the History of Collins, a short Life & Times chapter about Robert Louis Stevenson, and a fairly comprehensive Classic Literature: Words and Phrases chapter at the back of the book, adapted from the Collins English Dictionary.

Young readers will find this chapter especially useful, but even I was glad that I could look up the meaning of words like Accoucheur, bevers, or bandbox. The word’s meanings are not just explained, but sentences from the book, in which these words were used, are also listed in this chapter.

“Treasure Island” tells the story of a young boy, Jim Hawkins, who joins a ship’s crew (pirates!) to sail to the Caribbean to find buried treasure. The story takes place in the 1700s, although Stevenson does not state the exact year during which the story takes place. A mature Jim Hawkins looks back on his life, and tells this adventure of his youth. Here’s an excerpt from the online version, provided by Project Gutenberg:

“Squire Trelawney, Dr. Livesey, and the rest of these gentlemen having
asked me to write down the whole particulars about Treasure Island, from
the beginning to the end, keeping nothing back but the bearings of the
island, and that only because there is still treasure not yet lifted, I
take up my pen in the year of grace 17—, and go back to the time when
my father kept the Admiral Benbow inn and the brown old seaman with the
sabre cut first took up his lodging under our roof.”

Jim Hawkins is a wonderful character: likeable, ingenious, and brave; he fights pirates, for cryin’ out loud! And he wins!

I loved reading this book, even though it was written for children. If you have children, buy a copy for them; if you don’t have children, buy one anyway – you won’t regret it.

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Book Review: “David Copperfield” by Charles Dickens

My rating: 4 (of 5) “stars”

I own a Penguin Popular Classics edition, which was published in 1994. I can’t remember when or where I bought it, but only got around to reading it last year. Penguin no longer publishes the “Popular Classics” series, it was discontinued in 2013; But Penguin publishes several different editions of this book, including abridged versions for young readers. “David Copperfield” was originally published in twenty installments by Bradbury & Evans in 1849/1850.

Charles Dickens tells the story of David Copperfield, from the day of his birth to his days as a mature man. Copperfield is a wonderful character, and Charles Dickens tells a dramatic story which is still relevant today. Dickens was such an elegant writer, here is an excerpt, copied from the “Project Gutenberg” online version of the book: “Lovers had loved before, and lovers would love again; but no lover had loved, might, could, would, or should ever love, as I loved Dora.”

So why did I give the book only four out of five possible “stars?” — As much as I love his writing, Charles Dickens lingers. While reading the book, I frequently wished he had murdered some of his darlings….

The phrase “murder your darlings” means that writers should be ruthless during the editing process and cut any words or sentences that are superfluous; anything that doesn’t move the story forward; anything that an author thinks is oh-so-clever. Cut, and then cut some more!

The phrase “murder your darlings” is often attributed to the writer Scott F. Fitzgerald. But it was, in fact, Sir Arthur Thomas Quiller-Couch (1863-1944) in one of his lectures on the Art of Writing at the University of Cambridge, who first said “Whenever you feel an impulse to perpetrate a piece of exceptionally fine writing, obey it—whole-heartedly—and delete it before sending your manuscript to press. Murder your darlings.” (On Style, lecture delivered on January 28, 1914).

All too often, Charles Dickens lingered when he should’ve murdered his darlings. He described too many scenes in too much detail. While reading the book, too often I thought, “just get on with it!”

And that’s why I only gave the book four of five “stars.

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Book Review: “Great Short Stories of Detection, Mystery, and Horror,” edited by Dorothy L. Sayers

© Ingrid Haunold

My rating: 3 (of 5) “stars”

I bought a copy of this book online, I use AbeBooks and zvab.com to buy used/rare books. I bought the seventh impression of the book’s first (1928) edition, which was printed in June of 1932.

This collection of short stories of three different genres – detection, mystery, and horror – contains a rather long introduction by the book’s editor, Dorothy L. Sayers.

All in all, this book was a huge disappointment. I love detection stories, but don’t care for stories of mystery or horror, which include tales of ghosts, stories of the supernatural, tales of magic, and so forth.

When this book was first published in 1928 by Victor Gollancz Ltd., the detective fiction genre was still fairly new. Edgar Allan Poe wrote several stories in the mid-1800s which became hugely popular and he is commonly credited with “inventing” many aspects of the modernd-day detection fiction genre.

This anthology contains 66 short stories, and Dorothy L. Sayers attempted to curate this collection of stories by devising several categories – too many categories, in my opinion; I consider her attempt a failure. For example, she devised separate categories for “Amateur Detectives or Private Consultants,” “The Journalist Detective,” “The Police Detective,” “The Scientific and Medical Detective,” “Specialists,” “The Intuitive Detective,” and “The Comic Detective.” She starts out by classifying the stories according to a detective’s occupation, but then creates a category based on the manner of detection (intuitive detection). But intuitive detectives have occupations, too. The category of “comic detective” is even weirder. Comic detectives also have occupations, and they can solve crimes intuitively, too. So why are those stories put into separate categories?

I think Dorothy L. Sayers failed in her attempt to categorise detection stories, and the same could be argued in regard to her attempts to categorise the stories of mystery and horror.

Most of the 66 stories contained in this book are not particularly dramatic or thrilling; some are quite boring. I found only a handful of those stories truly captivating.

It took me almost a year to finish this book, due to the fact that it is 1129 pages long, and weighs 841 grams: The book is so heavy that I did not enjoy reading it. I had to place it on a desk to read it, which did not make for an enjoyable reading experience.

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Vegan Vienna: Spring 2026 Update

I just made some updates to my “Vegan Vienna” list, and due to several noticeable developments I thought I’d give a “spring 2026” update:

1) Much to my surprise, Swing Kitchen, whose holding company Schillinger Vegan Holding, filed for insolvency last year, had to close all locations which it owned & operated. Only two restaurants, which are owned by franchisees, escaped unscathed. Fortunately, the brand seems to survive under new ownership; I suspect the new owners bought what was left of the company, or at least the rights to the brand name, from the insolvent estate. The Swing Kitchen website is now registered to the BLOCH3 Swing Kitchen GmbH, which is owned by Martin Blochberger, one of two new general managers, and the BlochF GmbH, which is a corporation wholly owned by Franz Blochberger, Swing Kitchen’s other manager. Several members of the Blochberger family were investors in the Schillinger Vegan Holding company since it was established in 2014.

Various members of two generations of the Blochberger family own the organic Eis-Greissler ice cream chain in Austria, and the family also invests in new energy projects (photovoltaics, wind farms, and biogas projects) through their BLOCH3 GmbH. All in all, I am very happy that this family now owns the rights to the Swing Kitchen brand. I suspect that they will re-open some of the restaurants at their former locations, and maybe open additional restaurants in the coming years. I’m sure they’ll make some changes, but I expect Swing Kitchen to remain a vegan restaurant brand.

2) Harvest Bistrot is struggling financally, and I sincerely hope that this restaurant will manage to stay in business. They’ve been struggling since 2020, when the COVID epidemic wreaked havoc on their business. In 2025, the restaurant started a fundraiser to help pay old bills, and they did manage to raise a considerable amount of money. According to the information on the restaurant’s website, they raised appr. 13,000.00 Euros by the end of 2025, but need 30,000.00 Euros to pay their bills. (As of March 30, 2026, Harvest Bistrot is still in business!) Please donate, or eat a meal at this restaurant. It would be a shame if Harvest Bistrot did not manage to survive.

3) After 38 years, Vegetasia’s main location at Ungargasse 57 closed in 2025. According to Marko Locatin from Gastro News, the restaurant didn’t re-open after a prolonged period of “renovations.” I’m not sure I believe the stated reason.

For many years, the restaurant (Vegetasia, Experimental Soya GmbH) was managed reliably by Cynthia Chang, who passed the restaurant on to her daughter Jacqueline a few years ago when she retired. (The company’s name was changed to Changlee-La GmbH in 2025.) Since Mrs. Chang’s daughter took over, the restaurant was closed for extended periods of time during the last few years; “renovation” was repeatedly cited as the reason. I grew so frustrated with the prolonged closing periods during the last few years – sometimes several months at a time – that I stopped eating at this restaurant altogether. It’s not a complete surprise that the restaurant was closed for good in 2025.

In February of 2023, Jacqueline Chang opened a second restaurant in Vienna’s 4th district – a tiny place, mostly geared towards take-away customers – which was always closed whenever I wanted to eat there. I must have checked on this location at least half a dozen times in person during the last few years, and it was always closed whenever I got there. (It should’ve been open at those times, according to the published opening hours.) According to the information published on Vegetasia’s website (in March 2026), Vegetasia still exists at this second location, but has no regular opening hours. You need to make reservations in advance. Considering that at this location, Vegetasia is but a tiny restaurant without customer bathrooms, I doubt this open-only-on-demand-concept will succeed.

It’s a shame, really, that Vegetasia at Ungargasse 57 in Vienna’s 3rd district closed, but according to Marko Locatin, another vegan restaurant is supposed to open at that location within the next few months (spring-summer 2026).

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Terrazzoböden…Ausbesserungsarbeiten

Das ist mein fünfter Artikel über die Renovierungsarbeiten im Zusammenhang mit den Original-Terrazzoböden in einigen Stiegenhäusern “meiner”1 Liegenschaft. Jetzt geht es weiter. Morgen und übermorgen, am 3. und 4. Februar 2026, sollen Ausbesserungsarbeiten stattfinden.

Sie finden meinen ersten Artikel zu diesem Thema vom 29. September 2025 hier. Für den zweiten, dritten und vierten Artikel klicken Sie bitte auf die entsprechenden Links.

Seit meinem vierten Artikel vom 13. Oktober 2025 wurde noch einmal an dem Terrazzoboden gearbeitet, jetzt – nach einer langen Pause – geht es weiter.

In diesem Artikel mache ich eine Zwischenbestandsaufnahme mit vielen Fotos, damit sowohl die Hausverwaltung Brichard Immobilien GmbH als auch das mit den Arbeiten beauftragte Unternehmen, die Kernreiter Steinaufbereitung & Spezialreinigung GmbH vorab genau wissen, weshalb ich als Eigentümerin mit dem derzeitigen Stand der Sanierungsarbeiten dieser Terrazzoböden aus dem Jahr 1967 unzufrieden bin.

In dem heutigen Artikel geht es nur um die Qualität der Böden, in einem späteren Artikel werde ich beiden Firmen Gelegenheit zu einer Stellungnahme geben. Das Handwerksunternehmen erwähne ich heute nur deshalb namentlich, weil auf der Webseite des Unternehmens Referenz-Fotos von anderen Aufträgen zu sehen sind — und da gibt es ein Foto, das zeigt, dass die Firma mit Terrazzoböden viel Erfahrung hat: Der Link zu dem folgenden Foto einer Sanierungsarbeit zeigt genau die gleiche Art eines Terrazzobodens wie er auch in unserer Liegenschaft existiert. Es sollte also meiner Meinung nach zumindest technisch bzw. handwerklich möglich sein, dass auch die Terrazzoböden in “meiner” Liegenschaft so saniert werden, dass sie nach der Sanierung annähernd wieder so ausschauen wie in den 1960er Jahren.

Fangen wir an:

Das folgende Foto zeigt den Original-Terrazzoboden des Jahres 1967 im Hochparterre meines Stiegenhauses, so wie er im Jahr 2026 ausschaut. Er ist noch in relativ gutem Zustand:

© Ingrid Haunold

Das nächste Foto zeigt den Eingangsbereich des Stiegenhauses mit dem neuen Terrazzoboden, das Foto habe ich gestern gemacht, am 1. Februar 2026. Achten Sie auf die unterschiedliche Helligkeit des Belags. In der Nähe der Stiege ist der Belag sehr hell, dort liegt normalerweise eine Matte, die ich für das Foto entfernt habe. Diese Matte schützt den Boden und verdeutlicht sehr gut, dass der Belag an den anderen Stellen innerhalb weniger Wochen verschmutzt ist. Der Schmutz dürfte in den Belag eingedrungen und auf diese Weise innerhalb kürzester Zeit zu dieser Verfärbung geführt haben. Achten Sie auch auf die unregelmäßige Verteilung der schwarzen Steinchen in dem Terrazzoboden. An manchen Stellen, eher vorne im Bild, sind mehr schwarze Steinchen zu sehen, im hinteren Teil des Bildes gibt es relative wenige schwarze Steinchen. Der Eindruck, der durch die ungleiche Verteilung der schwarzen Steinchen entsteht, ist, dass dieser Terrazzoboden nicht neu, sondern alt zu sein scheint und an manchen Stellen schon abgewetzt wirkt. Ganz grundsätzlich trägt die vergleichsweise geringe Anzahl der schwarzen Steinchen im Boden dazu bei, dass er ganz anders ausschaut als der Original-Terrazzoboden. Die schwarzen Steinchen sind auch viel größer. Insgesamt entsteht dadurch ein ganz anderes Bild:

© Ingrid Haunold

Das nächste Foto ist eine Großaufnahme einer Beschädigung in dem neuen Boden. Soweit ich erkennen kann, dürfte es sich um die Übertragung eines anderen Stoffes handeln, der dann in den Boden eingedrungen sein dürfte. Ich vermute, dass es sich eventuell um Gummi-Abstreifungen handelt, eventuell von Rädern von Einkaufswägen, Fahrrädern oder von Transportrollen von Lieferanten. Die Oberfläche des neuen Bodens dürfte so weich sein, dass solche Gummi-Abstreifungen möglich sind. Bei dem Original-Terrazzoboden, der 58 Jahre alt ist, kommt so etwas meines Wissens nach nicht vor. Die Oberflächen-Versiegelung des Bodens dürfte anders sein bzw. dürfte der neue Boden weicher sein. Beschädigungen dieser Art nach nur wenigen Wochen verdeutlichen, dass es merkliche Qualitätsunterschiede zwischen dem alten und neuen Terrazzoboden gibt. Das nächste Foto zeigt eine Großaufnahme so einer Beschädigung, in dem neuen Boden in meinem Stiegenhaus gibt es bereits zwei solche Streifen:

© Ingrid Haunold

Das nächste Foto zeigt den neuen Terrazzoboden bei der Verankerung des Stiegengeländers. Nach meiner letzten Kritik wurde das ausgebröckelte Steinwerk rund um die Verankerung ausgebessert, aber jetzt, wenige Wochen später, bröckelt es schon wieder aus. Außerdem schaut das weiße Material, das verwendet wurde, nicht schön aus. Das ist der derzeitige Zustand:

© Ingrid Haunold

Der Bereich zwischen dem neuen Boden und der Eingangstüre ist derzeit eine Stolperfalle, wie das nächste Foto zeigt:

© Ingrid Haunold

Die Lücke zwischen dem Boden und der unteren Kante der Türe ist so groß, dass der Wind bei den letzten Schneefällen durch den Spalt bei geschlossener Türe Schnee in den Eingangsbereich des Stiegenhauses wehte. Das nächste Foto zeigt den Spalt:

© Ingrid Haunold

In meinen früheren Artikeln habe ich bereits darauf hingewiesen, dass der Boden uneben ist. Mitten im Boden gibt es plötzlich eine abgeschrägte Kante. Man fühlt es, wenn man auftritt. Diese Abschrägung ist schwer zu fotografieren, aber ich hoffe, dass das nächste Foto doch zeigt, dass der Boden abflacht. Ich habe mein Handy mit der unteren Kante auf einen flachen Teil des Bodens aufgesetzt und auf die abgeschrägte Kante eine kleine Tube mit einem Lippenbalsam gestellt. Ich denke, man sieht auf dem Foto schon, dass der Lippenbalsam schräg steht:

© Ingrid Haunold

Insgesamt bin ich also wirklich sehr unzufrieden, aber die Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen und ich weiß nicht, welche “Ausbesserungsarbeiten” geplant sind. Wie ich bereit erwähnt habe, will ich allen Unternehmen, die an diesen Sanierungsarbeiten beteiligt sind, in einem abschließenden Artikel Gelegenheit zu einer Stellungnahme geben.

Diese Terrazzoböden sind ein Design-Element der Häuser dieser Liegenschaft aus den 1960er Jahren, die auch in den einzelnen Wohnungen verlegt wurden. Ich habe in meiner Küche z. B. noch den Original-Terrazzoboden. Zwölf Jahre Jahre lang habe ich darauf gewartet, dass die Böden saniert werden, ich kann bis ins Jahr 2013 zurückreichend nachweisen, dass ich Sanierungsarbeiten (auch schon bei der vorherigen Hausverwaltung) urgiert habe. Es gab keine Abstimmung, die jetzige Hausverwaltung hat eigenständig alle Entscheidungen in Bezug auf diese Sanierungsarbeiten getroffen.

Ich habe sehr viele offene Fragen, auf die ich Antworten suche, und ich denke, dass man aus diesem Beispiel auch sehr viel lernen kann: Hausverwaltungen haben meiner Meinung nach zu viel Macht und Eigentümergemeinschaften müssen sich aktiver in Verwaltungsagenden einmischen und die Macht von Hausverwaltungen durch Vertragsklauseln wie z. B. eine verpflichtende Abstimmung bei allen Sanierungsarbeiten einschränken. Aber das sind Themen für zukünftige Artikel.

Jetzt warte ich einmal darauf, dass die Sanierungsarbeiten an diesen Terrazzoböden abgeschlossen werden.

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Fußnote 1: “Meine” Liegenschaft… – ich besitze 0,74% der Liegenschaftsanteile.

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Entwicklung von Standards für die Hausverwaltung im Wohnungseigentum

In meinem Artikel vom 26. Jänner 2026 habe ich darüber berichtet, dass die Hausverwaltung “meiner”1 Liegenschaft, die Brichard Immobilien GmbH, dreieinhalb Monate gebraucht hat, um das Protokoll der letzten Eigentümerversammlung zu verschicken. In diesem Artikel habe ich auch angekündigt, dass ich selbst eine Abstimmung über diverse Verwaltungsagenden durchzuführen beabsichtige und deshalb das Verzeichnis mit den Postadressen meiner Miteigentümerinnen und Miteigentümer anfordern werde sowie das Verzeichnis mit den Email-Adressen all der Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Zustimmung zur Weitergabe der Email-Adressen an andere Miteigentümerinnen und Miteigentümer gegeben haben.

Gleich am nächsten Tag habe ich ein kombiniertes Verzeichnis erhalten, allerdings ist es nicht ganz das, was ich angefordert habe: Denn die Postadressen all der Personen, die ihre Email-Adressen bekanntgegeben haben, wurden gelöscht. Aber ich habe ein Anrecht auf alle Postadressen, und habe deshalb ein ergänztes Verzeichnis angefordert. Ich rechne auch fix damit, dass es mir in absehbarer Zeit übermittelt wird.

Außerdem habe ich gestern, am 29. Jänner 2026, eine Entschuldigung für die lange Wartezeit auf das Protokoll der letzten Eigentümerversammlung von der zuständigen Mitarbeiterin der Brichard Immobilien GmbH erhalten, die ich auch akzeptiere.

Allerdings gab es in der Vergangenheit schon einmal eine lange Wartezeit auf ein Protokoll, auch die damalige Mitarbeiterin der Hausverwaltung hat sich bei mir entschuldigt und versprochen, dass das nicht wieder vorkommt. Ein Problem, mit dem ich immer wieder kämpfe und das ich bereits in einem anderen Artikel angesprochen habe, ist der Wissensverlust in Unternehmen in Fällen von Mitarbeiterwechsel. Dafür gibt es in der Betriebswirtschaft sogar einen Fachbegriff, den “Verlust des institutionellen Gedächtnisses”.

Die meisten Protokolle werden innerhalb einer Frist von zirka einem Monat verschickt, was für mich ok ist, aber hart an der Schmerzgrenze.

Das grundsätzliche Problem ist natürlich, dass vertraglich nichts vereinbart wurde, und somit der einzige Referenzrahmen dafür, was eine angemessene Frist für den Versand von Protokollen sein könnte, die Judikatur ist, die sich auf einen Paragraphen des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches bezieht, nämlich § 1009 ABGB, der den Begriff der “emsigen” Tätigkeit betrifft. Daraus könnte man aber, glaube ich (als Nicht-Juristin), maximal Mindestfristen für den Versand von Protokollen ableiten, mehr aber nicht.

Wie ich bereits erwähnt habe, gibt es einzelne Hausverwaltungen, wie z. B. die Sabo + Mandl & Tomaschek Immobilien GmbH, die für ihre eigenen Unternehmen explizite, interne Standards für den Versand von Protokollen entwickelt haben, und sich selbst eine Frist von 14 Tagen gesetzt haben, die auch nach Außen kommuniziert wird. 14 Tage — das ist etwas Greifbares, da kann es keine Mißverständnisse geben. Das ist gut und wichtig. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal erwähnen, dass ich diese Firma nicht persönlich kenne — aber ich finde es sehr wichtig und gut, dass es Hausverwaltungsfirmen gibt, die solche Standards formulieren.

Ich weiß zum Beispiel nicht, ob “meine” Hausverwaltung, die Brichard Immobilien GmbH, solche internen Standards formuliert hat. Das empfinde ich als negativ. Ich habe ja in einem meiner jüngsten Artikel den Geschäftsführer Oliver Brichard eingeladen, Stellung zu nehmen, und angeboten, seine Antwort auch zu veröffentlichen. Die Frage war, “Was ist Ihrer Meinung nach eine angemessene Frist für die Zusendung des Protokolls einer Eigentümerversammlung?”. Diese Frage würde ich gerne um eine zweite Frage ergänzen: “Gibt es einen internen Standard in Bezug auf eine Frist für den Versand von Protokollen, und wenn ja, welche Frist ist das?”

Natürlich ist er nicht verpflichtet mir zu antworten. Aber ich finde es wichtig darauf hinzuweisen, dass es Firmen gibt, die solche Informationen sehr wohl veröffentlichen — und von mir als (unzufriedene) Kundin einer anderen Hausverwaltung dann auch positiv wahrgenommen werden.

Ich weise immer wieder darauf hin, wie wichtig es ist, dass Verträge zwischen Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften sehr viele detaillierte Vorgaben enthalten sollten, was derzeit nicht der Fall ist. Eines meiner Ziele dieser Artikelserie über Hausverwaltung im Wohnungseigentum ist es aufzuzeigen, welche Punkte unbedingt vertraglich geregelt werden sollten.

Ich bin keine Juristin. Mein Ziel ist es nicht, einen Vertragstext zu gestalten, den andere Eigentümergemeinschaften ohne weiteres Nachdenken übernehmen sollen. Mein Ziel ist es, Standards zu entwickeln: Einen Standard-Katalog für gute Hausverwaltung.

Für viele Branchen gibt es ÖNORMEN, in Österreich gültige Standards für bestimmte Branchen, die von Austrian Standards veröffentlicht werden. Für den Bereich der Liegenschaftsverwaltung gibt es z. B. im Zusammenhang mit der Objektsicherheitsprüfung relevante ÖNORMEN, und zwar die ÖNORMEN B1300 und B1301. (Über diesen Link gelangen Sie direkt zu einem PDF-Dokument, einem von der Wirtschaftskammer veröffentlichten Merkblatt zu diesen Normen.)

Aber es gibt keine Standards für das Dienstleistungsgewerbe der Hausverwaltung, die von irgendwelchen Organisationen entwickelt wurden. Somit ist jede Eigentümergemeinschaft auf sich alleine gestellt und Alles – wirklich Alles – muß deshalb vertraglich geregelt werden. Denn wenn es zu Differenzen kommt, bleibt in vielen Fällen nur der Gang vors Gericht. Das ist teuer und aufwendig, und die meisten Eigentümerinnen und Eigentümer schrecken davor zurück.

Und daraus erklärt sich zu einem guten Teil die Macht von Hausverwaltungen, was dann eben auch dazu führen kann, dass das Leistungsniveau der “Dienstleistung Hausverwaltung” nach einer Vertragsunterzeichnung irgendwann eventuell nachlässt.

Seit ich begonnen habe, diese Artikelserie zu schreiben, bin ich bereits von Eigentümerinnen und Eigentümern anderer Liegenschaften kontaktiert worden. Allen gemeinsam ist ein Gefühl von Ohnmacht und Ratlosigkeit. Was kann man als Einzelner tun? Was soll man tun, wenn man mit einer Hausverwaltung unzufrieden ist? Was kann eine einzelne Person überhaupt bewirken gegen eine übermächtige Hausverwaltung?

Meine Antwort ist immer die gleiche: Es gibt ein paar Optionen, wie z. B. die selbst organisierte Durchführung von Abstimmungen oder die Einleitung eines Gerichtsverfahrens. Indem ich über meine Erfahrungen und Maßnahmen berichte, möchte ich dazu beitragen, anderen Eigentümerinnen und Eigentümern aufzuzeigen, welche Möglichkeiten einzelne Personen haben. Ingesamt sind die Optionen aber bescheiden, arbeitsintensiv und teuer. Die echte Macht einer Eigentümergemeinschaft bzw. einzelner Eigentümerinnen und Eigentümer liegt in der Verhandlungsphase vor einer Vertragsunterzeichnung. Denn da kann man die Beauftragung einer bestimmten Hausverwaltung von der Einhaltung bestimmter Vorgaben abhängig machen.

Wenn in einem Vertrag z. B. steht, dass Protokolle von Eigentümerversammlungen innerhalb von 14 Kalendertagen (oder 10 Werktagen) versendet werden müssen, dann kann man das – unter Hinweis auf eine allfällige Vertragsbrüchigkeit – auch einfordern. Und falls es trotzdem irgendwann notwendig sein sollte, ein Gerichtsverfahren einzuleiten, kann man auf ganz konkrete Vertragspunkte hinweisen.

Mein Ziel ist es, Standards für ganz viele unterschiedliche Aspekte der “Dienstleistung Hausverwaltung” auszuarbeiten, die dann von Eigentümergemeinschaften individuell als Grundlage für die Gestaltung der eigenen Verträge und für Verhandlungen mit Hausverwaltungen herangezogen werden können. Ich erarbeite im Prinzip eine Art “Checkliste”. Diese Checkliste finden Sie hier — zum jetzigen Zeitpunkt (30. Jänner 2026) ist diese Seite noch leer, sie wird aber in Kürze mit Informationen befüllt werden.

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Fußnote 1: “Meine” Liegenschaft… – ich besitze 0,74% der Liegenschaftsanteile.

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Hausverwaltungen: Gestaltung von Protokollen von Eigentümerversammlungen (Teil 1)

In meinem letzten Artikel habe ich berichtet, dass die Hausverwaltung “meiner”1 Liegenschaft, die Brichard Immobilien GmbH, dreieinhalb Monate gebraucht hat, um das Protokoll der letzten Eigentüberversammlung zu verschicken.

Diese Eigentümerversammlung fand am 13. Oktober 2025 statt. Am 26. Jänner 2026 wurden die Protokolle dieser Versammlung an die Eigentümerinnen und Eigentümer der Liegenschaft verschickt. Das Verfassungsdatum des Protokolls lautet auf den 13. Oktober 2025.

In den nächsten Tagen möchte ich mich in insgesamt sieben Artikeln intensiver mit der Gestaltung von Protokollen von Eigentümerversammlungen beschäftigen, und zwar mit

1) dem Verfassungsdatum von Schriftstücken/Protokollen;

2) mit Informationen, die in Protokollen enthalten sind, die aber gar nicht während den Versammlungen besprochen wurden;

3) mit Terminen und Fristen von durchzuführenden Arbeiten;

4) mit Agenden, die während Versammlungen besprochen werden, die dann aber nicht in den Protokollen angeführt werden;

5) mit Kritik an Hausverwaltungen, die während der Eigentümerversammlungen geäußert, aber nicht in den Protokollen angeführt wird;

6) mit inhaltlich falschen Informationen in Protokollen, z. B. in Bezug auf Verfügungsrechte bzw. die Nutzung von allgemeinen Teilen von Liegenschaften;

7) und mit Werbung in Protokollen.

Über die Themen der Punkte 1-6 werde ich in den nächsten Tagen Artikel schreiben, nur über Punkt 7 werde ich erst später einen Artikel verfassen. Dieser Punkt betrifft nämlich das juristisch sehr komplexe Thema Datenschutz, und da muß ich noch zusätzliche Informationen recherchieren.

Jetzt möchte ich mich zuerst dem Verfassungsdatum von Schriftstücken widmen. In dem Protokoll der Eigentümerversammlung, das die Brichard Immobilien GmbH über die Eigentümerversammlung vom 13. Oktober 2025 angefertigt hat, werden das Datum und auch die Uhrzeit des Beginns der Versammlung angeführt. Die Versammlung fand am Abend statt. Es wird kein Verfasser des Protokolls genannt. Als Datum des Schriftstückes wird der Tag der Versammlung angeführt.

Soll ich wirklich glauben, dass sich am späten Abend des 13. Oktobers 2025 noch irgendjemand von der Brichard Immobilien GmbH hingesetzt und an diesem Abend das Protokoll der Versammlung verfasst hat? Natürlich nicht. Das erwartet auch niemand! Das Protokoll wurde zu einem späteren Zeitpunkt, an einem anderen Tag verfasst, was ich u. a. daran erkennen kann, dass es Informationen enthält, die erst in den Tagen und Wochen nach der Versammlung durch das Verwaltungsteam recherchiert wurden, worüber ich in meinem nächsten Artikel berichten werde.

In dem Protokoll wird z. B. auch erwähnt, dass eine bestimmte Erhaltungsarbeit, nämlich das Nachpflanzen von gerodeten Bäumen, noch nicht erledigt ist. Aber diese Nachpflanzungen wurden im November 2025 durchgeführt. Es ist absurd, wenn ich Ende Jänner 2026 ein Protokoll mit Datum Oktober 2025 bekomme und darin von unerledigten Arbeiten berichtet wird, die im Jänner 2026, wenn das Protokoll an die Eigentümerinnen und Eigentümer der Liegenschaft verschickt wird, schon erledigt sind. Absurd – und auch verwirrend, vor allem für Eigentümerinnen und Eigentümer, die nicht selbst in der Liegenschaft wohnen, ihre Wohnungen vermietet haben, und selbst nicht sehen können, wann welche Arbeiten tatsächlich erledigt werden.

Ein falsches Verfassungsdatum eines Schriftstückes vermittelt zudem ein falsches Bild über die “Emsigkeit” einer Hausverwaltung. Hausverwaltungen sind in der Regel ja zu einem emsigen Handeln verpflichtet, der relevante Gesetzesparagraph ist ein Paragraph des Allgemein bürgerlichen Gesetzbuches, § 1009 ABGB. In dem aktuellen, von mir beschriebenen Fall hat es dreieinhalb Monate gedauert, bis das Protokoll verschickt wurde. Aber aus dem Datum des Schriftstückes ist diese laaaaange Zeitspanne zwischen Versammlungsdatum und Versendedatum des Protokolls nicht ersichtlich. Würde eine Richterin oder ein Richter im Zuge eines Gerichtsverfahrens eine dreieinhalb-monatige Wartezeit auf ein Protokoll als ein “emsiges” Handeln bewerten?

Ich finde es sehr wichtig, dass man als Eigentümerin oder  Eigentümer darauf achtet, dass Hausverwaltungen emsig agieren — und ein nicht-emsiges Handeln notfalls auch im Rahmen eines Gerichtsverfahrens nachweisen können. Das echte Verfassungsdatum von Schriftstücken ist deshalb meiner Meinung nach relevant.

Fazit: Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften sollten meiner Meinung nach unbedingt vertraglich festlegen, dass Protokolle und Schriftstücke jeglicher Art immer das echte Verfassungsdatum aufweisen und dann auch in einem bestimmten Zeitrahmen nach Fertigstellung der Schriftstücke – z. B. innerhalb von zwei Werktagen – verschickt werden müssen.

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Fußnote 1: “Meine” Liegenschaft… – ich besitze 0,74% der Liegenschaftsanteile.

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Brichard Immobilien GmbH: Dreieinhalb Monate Wartezeit auf das Protokoll der letzten Eigentümerversammlung

Es ist schon eine Weile her, seit ich meinen letzten Artikel gepostet habe, aber jetzt geht es wieder mit Volldampf los. Mein erster, kurzer Artikel betrifft – wieder einmal – die Hausverwaltung “meiner”1 Liegenschaft, die Brichard Immobilien GmbH.

Die letzte Eigentümerversammlung fand am 13. Oktober 2025 statt. Heute, am 26. Jänner 2026, wurden die Protokolle dieser Versammlung an die Eigentümerinnen und Eigentümer der Liegenschaft verschickt. Das Datum des Protokolls lautet auf den 13. Oktober 2025, was ich absurd finde.

Dreieinhalb Monate Wartezeit auf das Protokoll einer Eigentümerversammlung.

Dreieinhalb Monate!

Soweit ich weiß, gibt es keine konkreten gesetzlichen Fristen für den Versand eines Protokolls einer Eigentümerversammlung in Österreich, und auch in dem Verwaltungsvertrag, den ich und meine Miteigentümerinnen und Miteigentümer mit der Brichard Immobilien GmbH unterzeichneten, werden diesbezüglich keine Fristen erwähnt. Aber ich finde es äußerst unverschämt, wenn ich als Eigentümerin dreieinhalb Monate darauf warten muß, dass mir das Protokoll einer Eigentümerversammlung zugeschickt wird.

Wundert es irgendjemanden, dass ich mit der Arbeit der Brichard Immobilien GmbH als Hausverwaltung “meiner” Liegenschaft äußerst unzufrieden bin?

Sehr geehrter Herr Brichard, finden Sie es in Ordnung, dass sich das Verwaltungsteam, das Sie uns zugeteilt haben, dreieinhalb Monate Zeit lässt, um uns Eigentümerinnen und Eigentümern das Protokoll einer Eigentümerversammlung zuzuschicken? Sind Sie der Meinung, dass Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gute Arbeit leisten? Ich bin gerne bereit, Ihre Antwort auf meiner Webseite zu veröffentlichen. Was ist Ihrer Meinung nach eine angemessene Frist für die Zusendung des Protokolls einer Eigentümerversammlung?

Wenn ich zum Beispiel auf der Webseite einer anderen Hausverwaltungsfirma, der Sabo + Mandl & Tomaschek Immobilien GmbH, die dort geposteten Informationen in Bezug auf die Zusendung von Protokollen von Eigentümerversammlungen nachlese, erfahre ich, dass diese Firma innerhalb von 14 Tagen das Protokoll versendet. Ich kenne diese Firma nicht persönlich, aber 14 Tage scheint mir eine angemessene Frist zu sein. Das sollte in einem Hausverwaltungsvertrag angeführt werden.

Dreieinhalb Monate — finden Sie das wirklich in Ordnung, sehr geehrter Herr Brichard?

Liebe Leserinnen und Leser — Ziel und Absicht meiner Artikelserie über Hausverwaltung im Wohnungseigentum ist es, Änderungen zu initiieren und mögliche Lösungen für bestimmte Probleme aufzuzeigen. Wie so oft, muß ich auch jetzt wieder auf die Vertragsgestaltung hinweisen. Ganz offensichtlich ist es notwendig, dass detaillierte Fristen in den Verträgen zwischen Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen angeführt werden. Für das Verschicken von Protokollen von Eigentümerversammlungen scheinen mir zwei Wochen bzw. zehn Arbeitstage als eine angemessene Frist.

Was kann man tun, wenn – so wie in meinem Fall – in dem Vertrag diesbezüglich Nichts geregelt ist?

Ich habe eine Email an das Verwaltungsteam der Brichard Immobilien GmbH geschickt und die Übermittlung eines aktuellen Verzeichnisses der Postadressen meiner Miteigentümerinnen und Miteigentümer angefordert. Ich habe ein Recht auf dieses Verzeichnis und brauche es, weil ich in absehbarer Zeit selbst eine Abstimmung organisieren werde, in der ich über einige Dinge abstimmen lassen will. Ein Punkt ist die Vorgabe von Fristen für die Erledigung bestimmter Arbeiten, inklusive des Versands von Protokollen von Eigentümerversammlungen.

Ein zweites Verzeichnis, das ich in diesem Zusammenhang angefordert habe, ist ein aktuelles Verzeichnis der Email-Adressen von Miteigentümerinnen und Miteigentümern, die ihre Zustimmung für die Weitergabe ihrer Email-Adressen an andere Eigentümerinnen und Eigentümer gegeben haben. Auch darauf hat man als Miteigentümerin oder Miteigentümer einer Liegenschaft ein Anrecht.

Wie lange werde ich wohl darauf warten müssen, bis mir die aktuellen Verzeichnisse übermittelt werden? Liebe Leserinnen und Leser, ich halte Sie auf dem Laufenden und werde auch mehrere Artikel über die Durchführung dieser Abstimmung veröffentlichen.

Außerdem werde ich per Email einen Link zu diesem Artikel an das Verwaltungsteam der Brichard Immobilien GmbH schicken, um sicherzugehen, dass Herr Brichard darüber informiert wird, dass ich bereit bin seine Antwort in Bezug auf angemessene Fristen für die Übermittlung von Protokollen von Eigentümerversammlungen auf meiner Webseite zu veröffentlichen.

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Fußnote 1: “Meine” Liegenschaft… – ich besitze 0,74% der Liegenschaftsanteile.

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Book Review: “Erzählungen” by Peter Rosegger

My rating: 5 (of 5) “stars”

© photographed by Ingrid Haunold, illustration by Erich Schütz (1886-1937)

I own a copy of this book which was published in 1947 by the Austrian publishing house Verlag für Jugend und Volk. It is a German-language edition with selected stories by Peter Rosegger (1843-1918) which was published as a textbook for Austrian schoolchildren.

Even though this edition was published in German, I am writing this review in English, as I really want you to consider reading books by this 19th and early 20th century author. Some of his books were translated into English.

The stories in this book tell about Rosegger’s experiences as a child of dirt-poor mountain farmers in the Austrian state of Styria. On the Wikipedia website, you’ll find a summary of his life and work. The stories in this book were illustrated by Erich Schütz (1886-1937), an Austrian artist, and they are absolutely wonderful.

© photographed by Ingrid Haunold, illustration by Erich Schütz (1886-1937)

In one story, Rosegger writes about the first time he and his godfather saw a steam locomotive; the train disappeared into a tunnel, which scared both him and his godfather. Yet the two of them were so curious that they conquered their fear. Rosegger’s godfather bought two tickets for a train ride, and was so thrilled by the experience that they didn’t disembark the train when they were supposed to, and continued to ride the train for a while longer. As they didn’t pay the full fare for the journey, yet had no more money to purchase additional tickets after disembarking, they were detained for several hours at the train station in Mürzzuschlag. It’s a simple story, which brings the past alive (steam trains! a tunnel through a mountain! the devil at work!); Schütz’s illustrations add to the charm of this book.

© photographed by Ingrid Haunold, illustration by Erich Schütz (1886-1937)

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