Unzufrieden mit der Hausverwaltung? Zuständigkeiten der Baupolizei (Teil 3 – Noch ein Beispiel für “Gefahr für die Gesundheit oder das Leben von Menschen”)

In diesem Artikel schildere ich ein weiteres Beispiel dafür, wie man als Einzelperson in manchen Fällen Hausverwaltungen zum Handeln zwingen kann – nämlich indirekt, über den “Umweg” der Baupolizei. In Teil 1 dieser Artikelserie habe ich beschrieben, wie ich bei Recherchen vorgehe und in welchen Fällen ich die Baupolizei “zu Hilfe rufen” kann. In diesem “Teil 1” finden Sie auch wichtige Links für Ihre eigenen Recherchen. In Teil 2 der Artikelserie habe ich meine ersten (positiven!) Erfahrungen mit der Baupolizei geschildert. Heute, in diesem dritten Teil der Artikelserie, beschreibe ich eine weitere, äußerst positive Erfahrung mit der Baupolizei, bei der es gar nicht um meine eigene Liegenschaft geht.

“Meine” Liegenschaft wurde vor ein paar Jahren grundrenoviert und die Gebäude waren rund ein Jahr lang – vom Sommer 2020 bis in den Sommer/Herbst 2021 – eingerüstet. Die Laufplanken des Gerüsts, das an dem Gebäude hochgezogen wurde, in dem meine Wohnung im dritten Stock liegt, war zufällig so zusammengesetzt, dass die Bauarbeiter gemütlich durch die Fenster und die Balkontüre direkt in meine Wohnung blicken konnten. Ein ganzes Jahr lang lebte ich in meiner Wohnung mit zugezogenen Vorhängen, was eine große psychische Belastung war.

Dann, endlich, im Herbst 2021, wurden die Bauarbeiten an meinem Gebäude fertiggestellt und es wurde abgerüstet. Ich trat auf meinen neuen Balkon – und blickte auf ein Gerüst.

Das Gerüst dieses anderen Hauses wurde zirka zur gleichen Zeit hochgezogen wie das Gerüst meines Hauses, aber es war nur ein einstöckiges Gerüst, das auf der Höhe der Fenster des ersten Stocks dieses Gebäudes endete. In dem einen Jahr, in dem meine Liegenschaft umfassend renoviert wurde, wurden an diesem anderen eingerüsteten Gebäude keinerlei Renovierungsarbeiten vorgenommen. Ich konnte damals das Wort “Gerüst” nicht mehr hören, wollte einfach kein Gerüst mehr sehen, und schrieb im April 2022 schließlich eine Email (mit Foto und Angabe der Adresse des Hauses) an die Baupolizei. Ich schrieb Folgendes:

“Wie aus dem Foto ersichtlich ist, gibt es auch einen Zaun, der bis auf die Straße geht, wodurch Parkplätze verloren gehen. Normalerweise kann man dort schräg parken, jetzt nur parallel. Innerhalb des Zauns liegen Schilder für ein temporäres Halteverbot und auf einem dieser Schilder steht, dass das Parkverbot ab dem 28. Juli 2020 gilt. Seit diesem Datum ist also eingerüstet. Wie aus dem Foto ersichtlich, geht das Gerüst bis zum ersten Stock – im letzten Sommer saß ein junger Mann auf dem Gerüst, der durch sein Fenster auf das Gerüst gekrochen ist und es als Balkon benutzt hat und sich dort gesonnt hat. Auf dem Foto ist auch ersichtlich, dass oben beim Gesims etwas weggebrochen ist – ich nehme fast an, das ist der Grund für das Gerüst, als Schutz, damit den Fußgängern nichts auf den Kopf fällt. Aber es ist höchste Zeit, dass dieses Gerüst verschwindet.”

Wenige Wochen, nachdem ich Anzeige erstattet hatte, begannen die Reparaturarbeiten an diesem Gebäude. Die Baupolizei handelte unverzüglich und ordnete die notwendigen  Renovierungsarbeiten am Gesims dieses Hauses an.

Wie Sie aus dem Text meiner Anzeige erkennen können, reicht es, wenn man die Situation beschreibt und mit Fotos dokumentiert. Man muss nicht wissen, welche Hausverwaltung zuständig ist. Potentielle Gefahr für die Gesundheit oder das Leben von Menschen ? Zögern Sie nicht und erstatten Sie eine Anzeige, egal, um welche Liegenschaft es sich handelt!

Das, was mich an dieser Situation am meisten wundert, ist die rund zweijährige Untätigkeit der Hausverwaltung. Sie handelte erst, als sie durch die Baupolizei dazu gezwungen wurde. An dem Gebäude waren dringende Reparaturarbeiten notwendig, auf dem Foto, das ich an die Baupolizei schickte, ist zu sehen, dass ein Teil des Gesimses fehlt. Diesem Gebäude sind ein paar Zacken aus der Krone gefallen – und trotzdem handelte die Hausverwaltung dieser Liegenschaft nicht?

Das ist die eine Frage, die mich am meisten beschäftigt, immer wieder, auch bei den zwei Hausverwaltungen, die in den letzten Jahren “meine” Liegenschaft verwaltet haben: Warum handeln die nicht?

Was denken sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Hausverwaltung eigentlich, wenn ein Notfallgerüst hochgezogen werden muss, weil ein Teil eines Gesimses herunterfällt? Glauben sie, dass das reicht? Dass dann nichts mehr getan werden muss? Dass man sich dann zwei Jahre lang nicht um dringend notwendige Erhaltungsarbeiten kümmern muss?

Diese Untätigkeit über Monate und Jahre hinweg, die ich auch bei den Hausverwaltungen “meiner” Liegenschaft scharf kritisiere, kann ich einfach nicht nachvollziehen. Wo liegt das Problem, weshalb handeln die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Hausverwaltung auch dann nicht, wenn dringende Arbeiten erledigt werden müssten?

Der Gesetzgeber hat Hausverwaltungen ja mit umfassenden Kompetenzen ausgestattet. Wenn z. B. der Reparaturfonds einer Liegenschaft nicht hoch genug dotiert ist, obwohl dringende Reparaturarbeiten notwendig sind, kann die Hausverwaltung einen Kredit aufnehmen. Dagegen können sich Eigentümerinnen und Eigentümer nicht einmal wehren. Herunterfallende Gesimsteile sind doch ein echter Reparaturnotfall, weshalb hat die Hausverwaltung dieser Liegenschaft fast zwei Jahre lang nicht gehandelt?

Hausverwaltungen sind ja zum Handeln verpflichtet. Mich interessiert eine Frage ganz besonders: Wann wird die Grenze überschritten von “Pflichtverletzung” zu “grober Pflichtverletzung”? Ich bin keine Juristin und gebe keine Rechtsauskunft. Aber ich weiß, dass ich als einzelne Miteigentümerin das Recht habe, einen Gerichtsantrag auf Absetzung der Hausverwaltung wegen “grober Pflichtverletzung” zu stellen. In so einem Fall muss ich mich mit den anderen Miteigentümer/innen meiner Liegenschaft nicht koordinieren und es muss keine Abstimmung zur Absetzung der Hausverwaltung durchgeführt werden. Außerdem wäre ich in so einem Fall an keine Fristen gebunden, was bei einem Hausverwaltungswechsel durch eine Abstimmung der Eigentümer/innen der Fall wäre.

Die Frage, ab wann Untätigkeit als “grobe Pflichtverletzung” gilt, muss ich noch klären, aber ich weiß, dass es zu dieser Frage bereits Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes gibt. Ich werde noch mehrere, sehr unterschiedliche Beispiele beschreiben, bei der es um genau diese Frage geht, nämlich in welchem Tempo Hausverwaltungen handeln müssen.

Bei dem oben genannten Beispiel handelt es sich um eine zweijährige Untätigkeit im Zusammenhang mit Reparaturarbeiten. Sie glauben, schlimmer geht es nicht? Dann sind Sie aber sehr naiv! Ich warte mittlerweile schon fast zwölf Jahre lang – seit 2019 mit der “neuen” Hausverwaltung – darauf, dass Erhaltungsarbeiten des Terazzobodens im Eingangsbereich des Stiegenhauses meines Gebäudes durchgeführt werden. Im Jahr 2018 wurde eine teures Gutachten in Auftrag gegeben, in dem festgestellt wurde, dass das notwendige Erhaltungsarbeiten sind. Meine eigenen Emails an die (damalige) Hausverwaltung in dieser Angelegenheit reichen bis ins Jahr 2013 zurück. Immer wieder urgiere ich, dass diese Erhaltungsarbeiten durchgeführt werden, bis jetzt erfolglos. Aber das ist eine Geschichte, die ich in einem separaten Artikel erzählen werde.

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